Der Feldberger Jugendverein e.V. wurde am 1.11.1992 gegründet. Dies wurde notwendig, um
unserer Initiative eine rechtlich legale Grundlage für das weitere Arbeiten zu
schaffen.
Zur Vorgeschichte ist zu sagen, das sich im Sommer 1990 die Jugendlichen von Feldberg trafen,
da sie aufgrund der nach der Wende weggebrochenen vielen Freizeitmöglichkeiten, für
sich selbst eine Heimstätte suchten. Die Jugendlichen, die sich jetzt für diese Sache
engagierten, kannten noch das breite Spektrum der Angebote im außerschulischen Bereich
aus der DDR. Lediglich auf dem sportlichem Sektor wurden Aktivitäten durch den neu
gegründeten Feldberger Sportverein aufrechterhalten bzw. neu geschaffen.
In kultureller Hinsicht jedoch – und gerade da war ein sehr starkes Interesse bei den
Jugendlichen vorhanden – gab es für unsere Zielgruppe nichts mehr.
Im selben Jahr wurden noch Kontakte zu Bürgermeister und den Stadtvertretern gesucht, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Uns wurde angeboten, das Gebäude der ehemaligen Bibliothek zu nutzen. Wir zogen dort ein und schafften uns unseren Jugendclub „Sugar Beach“.
Rechtlicher Träger war in dieser Zeit die Stadt Feldberg, die auch sämtliche anfallenden Betriebskosten übernahm. Die Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Jugendlichen und der Stadt sowie die anfallenden Verwaltungsarbeiten übernahm der zuständige Sachbearbeiter für Jugend und Soziales bei der Stadtverwaltung. Das funktionierte durch dessen starkes Engagement für die Jugendlichen sehr gut. Die Jugendlichen waren relativ unabhängig bei Unternehmungen im Jugendclub, kamen aber mit gewissen Verantwortlichkeiten gar nicht in Berührung.
Natürlich gab es auch viele Probleme bei der Integration eines Jugendclubs mitten in einer Stadt, wie z.B. Lärmbelästigungen, vermeintliche Verunreinigungen, Vorurteile zwischen jungen und älteren Menschen, Interessenkonflikte zwischen „Ruhesuchenden“ und „Partygängern“ usw.. Die Stadt war bei Problemen und Verstößen der Jugendlichen immer in Handlungszwängen, da Sie in der schwierigen Lage war, zwischen dem Erfordernis der Jugendarbeit und dem Ordnungs- und Sicherheitsbedürfnis der Anwohner abwägen zu müssen. [...weiterlesen...]
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